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Unternehmensnachfolge

Es muss nicht immer eine Neugründung sein! Warum nicht ein bestehendes und funktionierendes Unternehmen übernehmen und fortführen?

Vorteile Übergeber

  • Fortsetzung des Lebenswerks
  • Keine Mitarbeiterkündigungen notwendig
  • Realisierung eines Firmenwertes
  • Gestaltung der Altersvorsorge
  • Eventuelle weitere Mitarbeit

Vorteile Übernehmer

  • Umsatz vom ersten Tag an
  • Kundenbeziehungen sind vorhanden
  • Erfahrene und eingearbeitete Mitarbeiter
  • Bewährte Abläufe und Strukturen
  • Bekanntheitsgrad und Firmenimage

Für eine gelungene Unternehmensnachfolge brauchen Sie meines Erachtens drei gute Partner die harmonieren und zusammen arbeiten:

  • Steuerberater für Themen wie z. B. Einkommensteuer, Erbschafts- und Schenkungsteuer
  • Rechtsanwalt für Themen wie z. B. Vertragsrecht, Firmenrecht, Arbeitsrecht, Kaufvertrag
  • Unternehmensberater für Themen wie z. B. Businessplan, Planrechnung, Bankgespräche, Finanzierung

Die mögliche Struktur der Unternehmensnachfolge:

  1. Das Unternehmen
    Vollkommen unabhängig von der Frage ob es hier nun auf die Sichtweise des Übergebers oder des Übernehmers ankommt, muss zuerst das Unternehmen genauer betrachtet werden. Für den Übernehmer ist es hierbei wichtig herauszufinden ob es sich um die für ihn „richtige“ Unternehmung handelt. Dazu gehören insbesondere die Stimmung in dem Unternehmen und das Tätigkeitsfeld bzw. das Produkt. Für den Übergebenden als auch für den Übernehmenden ist die Frage nach der Bewertungsmethode des Unternehmens für die Übertragung von grundsätzlicher Bedeutung. Die Wahl der Bewertungsmethode bestimmt letztendlich den Wert und darüber den Preis der Unternehmung. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten das man einen Berechnungs-modus wählt, der keinen Spielraum für Interpretationen lässt und damit nicht später zum Streitgegenstand werden könnte. Hier bieten die Handwerkskammern durch den "AWH-Standard" eine sehr gute Lösung für Handwerksunternehmungen an.
  2. Übergabe / Übergabeformen
    Die Übergabe eines Unternehmens kann in vielfältiger Weise vorgenommen werden. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden ob das Unternehmen innerhalb der Familie oder an einen Dritten übergeben wird. Innerhalb der Familie kann dies durch die gesetzliche Erfolge geschehen, per Testament oder Erbvertrag oder durch die vorweggenommene Erbfolge. Eine weniger klassische Übertragungsform innerhalb der Familie ist die Übertragung des Unternehmens durch Neugründung. Hier wird durch den Übernehmenden eine neue Firma gegründet, die dann Stück für Stück über bestimmte vertragliche Gestaltungen das alte Unternehmen übernimmt.
    Bei einer Übertragung außerhalb der Familie kommen im Wesentlichen drei Varianten in Betracht.
    • Der Verkauf
      Der vollständige Verkauf der Unternehmung, wobei hier zu unterscheiden ist, ob der Kaufpreis auf einmal oder in Raten zu begleichen ist.
    • Die Pacht
      Bei der Pacht kommt es auf die Dauer an und ob die vertragliche Gestaltung einen Mietkauf des Unternehmens vorsieht. Das bedeutet, dass Pacht- bzw. Mietzahlungen für das Unternehmen an einen späteren Kaufpreis angerechnet werden
    • Die Beteiligung
      Hier nimmt der Altunternehmer den Neuunternehmer in Form von Beteiligungen in sein Unternehmen auf. Wichtig ist jedoch, dass bei der vertraglichen Gestaltung die Wünsche und Bedürfnisse beider Parteien Berücksichtigung finden.
  3. Vorbereitung der Übergabe
    Während sich für den Übergebenden die Vorbereitung mehr im persönlichen Bereich abspielt, d. h. der Übergebende sich einfach mit dem Gedanken anfreunden muss, sein altes Unternehmen loszulassen, muss dagegen der Übernehmende vielfältige Vorbereitungen treffen. Jetzt gilt es den Kapitalbedarf zu ermitteln, einen aussagefähigen Businessplan zu erstellen, das Bankgespräch vorzubereiten und sich über mögliche Fördermittel zu erkundigen.
  4. Übergangslösungen
    Für all diejenigen die einen scharfen Einschnitt scheuen, das bedeutet für die Unternehmer die nicht von heute auf morgen Ihr Unternehmen hergeben wollen gibt es Übergangslösungen. Übergangslösungen können dergestalt aussehen, dass für eine gewisse Zeit der Alt-Chef als angestellter Chef in dem Unternehmen noch präsent ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin den alten Chef als Berater für eine gewisse Zeit heranzuziehen.
  5. Steuer
    Bei einer Unternehmensübertragung fallen Steuern an. Die Höhe und die Art der Steuer sind Abhängig von der Art und Weise der Übergabe. Die wesentlichen betroffenen Steuerarten sind Schenkung/Erbschaftsteuer oder Einkommensteuer. Generell gilt hier der Rat, vorab mit dem Steuerberater ein klärende Gespräche zu führen, um herauszufinden, auf wessen Seite welche Steuern und in welcher Höhe anfallen werden.
  6. Die Durchführung
    Nachdem alle Vorbereitungen getroffen und sämtliche für die Übertragung notwendigen Behörden eingeschalten worden sind, kann die Übertragung stattfinden. Die Übergangsphase sollte hierbei möglichst kurz gehalten werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Übergabe minutiös geplant worden ist. Dies gelingt durch einen Zeitplan der sämtliche Vorgehensweisen bzw. abzuarbeitende Punkte enthält, die mit einer zeitlichen Komponente versehen sind. Dies sorgt dafür, dass die Unternehmensübertragung gezielt und geordnet abläuft. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass der Übernehmende sämtliche für den Fortbestand bzw. Fortbetrieb der Unternehmung notwendigen Erlaubnisse bzw. Berechtigungen besitzt.

Fazit: Eine Unternehmensnachfolge kann nicht von jetzt auf gleich erfolgen und muss genau geplant werden. Hierzu sollten Sie sich Spezialisten an Bord holen die untereinander kommunizieren und vor allem für beide Seiten das Beste rausholen. Beginnen Sie rechtzeitig mit der Nachfolge bzw. mit der Suche nach dem richtigen Nachfolger und warten Sie nicht bis Sie von Dritten dazu gedrängt werden. Beachten Sie mir auch, dass eine gute Unternehmensnachfolge viel Zeit in Anspruch nimmt und vor allem der Nachfolger, wenn es nicht die eigenen mitarbeitenden Kinder oder eine Führungskraft aus dem Unternehmen sind, erst einmal sich in das Unternehmen einfinden muss, um Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Abläufe….usw. kennen zu lernen.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei der Unternehmensnachfolge.
Wussten Sie schon, Unternehmensberatung wird durch das BAFA - Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaft durch das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" gefördert.

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28.03.2023
Raus aus dem Hamsterrad
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Gut gerüstet für den Fall der Fälle
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28.04.2023
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Gut gerüstet für den Fall der Fälle
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München

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