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Mitgehangen – Mitgefangen
Risiko Nachunternehmerhaftung

Seminarziel

Die Auftragsbücher sind voll und viele Handwerksunternehmen setzen Nachunternehmer ein um ihre Aufträge  abzuarbeiten. Meist werden hier keine schriftlichen Verträge geschlossen. Das böse Erwachen kommt aber dann, wenn die Arbeit des Nachunternehmens mangelhaft ist und Ärger mit dem eigenen Kunden droht.

Weiterhin drohen Risiken wenn die Beauftragung eines Nachunternehmers gegen das Selbstausführungsverbot verstößt oder dieser seine Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt.

Das Seminar zeigt Ihnen auf was zu TUN ist wenn man mit Nachunternehmern arbeitet.

Seminardurchführung

Seminarinhalt



Herbert Reithmeir

Betriebswirt, Bonitäts- und Ratinganalyst, Unternehmenscoach, Buchautor

Han Christian Jung
Rechtsanwalt: Fachgebiet Bau- und Wirtschaftsrecht, Buchautor und Jurist fürs Handwerk

Dauer: Ein-Tages-Seminar
Beginn/Ende: 09.00 bis 16.30 Uhr

Teilnehmergruppen
Firmeninhaber und GmbH-Geschäftsführer sowie deren Ehefrauen, Führungskräfte und leitende Mitarbeiter aus klein- und mittelständischen Unternehmen
Wie kann ich eine Haftung vermeiden?
  • § 13 MiLoG, Haftung für den Mindestlohn
  • § 14 AentG, Haftung für Beiträge
  • § 28e SGB IV, Haftung für Beiträge zur Sozialversicherung
Risiko Nachunternehmer
  • Abgrenzung zum Arbeitnehmer / Schwarzarbeit
  • Was machen bei Mängeln?
  • Welche Hinweispflichten habe ich?
  • Wer haftet bei Planungsfehlern?
  • Kennen Sie die A1?
Kalkulation
  • Stimmt meine Kalkulation – Stundensatz?
  • Wie kann ich Nachunternehmer in meinem Unternehmen gewinnbringend einsetzen?
Besuch vom Zoll
  • Wie verhalte ich mich richtig?
  • Wie läuft eine Durchsuchung ab?
  • Welche Unterlagen muss ich vorhalten?

Informationen beschaffen

  • Wie kann ich erkennen ob mein Nachunternehmer wirtschaftlich gesund ist?
  • Spielregeln für den Nachunternehmer auf der Baustelle – Gewerke übergreifende Kooperation
  • Einbindung des Nachunternehmers in meine Außendarstellung